exali.de Glossar
Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Suchergebnis
Regress (nach VVG)
Regress (lat. regressus, Rückkehr) bezeichnet im Zivilrecht den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten (z. B. nach § 823 BGB), der diesem gegenüber zur Haftung verpflichtet ist. Nach § 86 Abs.1 VVG hat auch ein Versicherer im Leistungsfall unter bestimmten Umständen Regressmöglichkeiten gegen den tatsächlichen Schadenverursacher oder Mitverursacher.
Man spricht somit von Regress, wenn jemand nach einem Schaden von einer dritten Partei Ersatz verlangt – also einen Regressanspruch geltend macht. Im Versicherungs- und Haftungsrecht bedeutet das: Wurde ein Schaden reguliert, kann die zahlende Partei die Kosten ganz oder teilweise von einem Dritten zurückfordern, der den Schaden verursacht hat.
Ein typisches Beispiel: Ein Unternehmen verursacht durch einen Webentwickler einen Datenschutzverstoß. Die Versicherung des Unternehmens zahlt den entstandenen Schaden – nimmt aber im Anschluss den Webentwickler in Regress, weil er den Verstoß durch eine fehlerhafte Programmierung verschuldet hat.
Auch Dienstleister, Freelancer oder Agenturenkönnen also schnell ins Visier von Regressforderungen geraten – selbst wenn sie nicht direkt mit dem geschädigten Dritten in Vertragsbeziehung stehen.
In solchen Fällen schützt eine Berufshaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Sie prüft, ob der Regressanspruch berechtigt ist, übernimmt berechtigte Zahlungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab – das ist der sogenannte passive Rechtsschutz. Besonders in Projektketten oder bei Subunternehmern kommt es häufig zu Regressfällen.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein exali-Kunde wird von einer Agentur auf Regress verklagt, weil seine fehlerhafte SEO-Strategie zum Traffic-Verlust eines großen Kunden führte. Die Berufshaftpflicht übernimmt in diesem Fall die Prüfung und mögliche Zahlung der Regressforderung – ohne dass der Kunde auf den Kosten sitzen bleibt.
Wichtig für Projektarbeit
Wer als externer Dienstleister in größere Projekte eingebunden ist, sollte sich des Regressrisikos bewusst sein – vor allem, wenn vertraglich Haftungsklauseln geregelt sind oder der Auftraggeber selbst versichert ist. Denn Regressansprüche können auch Jahre nach Projektabschluss geltend gemacht werden.
Begriff: Regress (nach VVG)
Sollten Sie einen Begriff nicht finden, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Frage und ergänzen das Glossar entsprechend.
Weitere Tipps und Infos rund um Ihr Business, Versicherungs-Basics und echte Schadenfälle finden Sie in unseren News & Stories.